Familie
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen schaffen klare und faire Regelungen für Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich. Der Notar berät beide Seiten unparteiisch und beurkundet auch Sorgeerklärungen sowie Anträge auf Annahme als Kind.
Typische Anliegen
- Eheverträge vor und während der Ehe
- Gütertrennung und modifizierte Zugewinngemeinschaft
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Unterhaltsvereinbarungen und Versorgungsausgleich
- Sorgerechtserklärungen
- Adoption (Annahme als Kind)
Welche Unterlagen werden meist benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Heiratsurkunde (soweit vorhanden)
- Übersicht über Vermögens- und Einkommensverhältnisse
- Bei Adoption: Geburtsurkunden und Familienstandsnachweise
So starten Sie den Vorgang
Übermitteln Sie Ihre Angaben über das passende Online-Formular oder nehmen Sie direkt Kontakt mit der Kanzlei auf.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Vorgang ab – die Kanzlei teilt Ihnen dies nach Eingang Ihrer Angaben mit. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, Näheres auf der Seite Kosten.
Häufige Fragen
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Insbesondere bei unternehmerischer Tätigkeit, deutlich unterschiedlichen Vermögen oder Einkommen, Auslandsbezug oder einer zweiten Ehe. Der Notar berät beide Seiten unparteiisch und entwickelt eine ausgewogene Regelung.
Kann ein Ehevertrag auch während der Ehe geschlossen werden?
Ja, jederzeit – auch noch im Zusammenhang mit einer Trennung. In diesem Fall regelt eine Scheidungsfolgenvereinbarung Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich und kann das Scheidungsverfahren deutlich vereinfachen.
