Immobilien
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie gehört zu den wirtschaftlich bedeutendsten Entscheidungen. Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen bedürfen der notariellen Beurkundung. Der Notar entwirft den Vertrag, erläutert ihn beiden Seiten unparteiisch und sorgt für die Abwicklung über Grundbuch und Behörden.
Typische Anliegen
- Kauf und Verkauf von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen
- Bestellung und Löschung von Grundschulden und Hypotheken
- Aufteilung in Wohnungseigentum
- Übergabeverträge und Überlassung an Angehörige
- Nießbrauch, Wohnungsrecht und Dienstbarkeiten
- Erbbaurechte und Vorkaufsrechte
Welche Unterlagen werden meist benötigt?
- Grundbuchauszug oder Angaben zum Grundbuchblatt (soweit vorhanden)
- Personalausweis oder Reisepass aller Beteiligten
- Steuerliche Identifikationsnummern
- Bei Finanzierung: Angaben der finanzierenden Bank
- Bei Wohnungseigentum: Teilungserklärung und Verwalterangaben
So starten Sie den Vorgang
Übermitteln Sie Ihre Angaben über das passende Online-Formular oder nehmen Sie direkt Kontakt mit der Kanzlei auf.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Vorgang ab – die Kanzlei teilt Ihnen dies nach Eingang Ihrer Angaben mit. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, Näheres auf der Seite Kosten.
Häufige Fragen
Wer wählt den Notar beim Immobilienkauf aus?
Üblicherweise schlägt die Partei den Notar vor, die die Notarkosten trägt – meist der Käufer. Da die Gebühren gesetzlich festgelegt und bei jedem Notar gleich sind, spielt der Preis bei der Wahl keine Rolle.
Was kostet der Notar beim Immobilienkauf?
Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich festgelegt. Hinzu kommen die Kosten des Grundbuchamts. Gerne nennt Ihnen die Kanzlei die voraussichtlichen Kosten vorab.
Wie lange dauert es vom Kaufvertrag bis zur Eigentumsumschreibung?
In der Regel einige Wochen bis wenige Monate. Der Notar sichert den Käufer durch eine Vormerkung im Grundbuch ab, holt die erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen ein, teilt die Kaufpreisfälligkeit mit und veranlasst nach Zahlung die Umschreibung im Grundbuch.
