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Kaufingerstraße 22 · 80331 München

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Schenken

Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten will sorgfältig gestaltet sein. Bei der Überlassung von Immobilien an Angehörige sichern Vorbehalte wie Nießbrauch, Wohnungsrecht oder Rückforderungsrechte die Interessen des Schenkers. Auch schenkungsteuerliche Freibeträge spielen bei der Gestaltung eine Rolle.

Typische Anliegen

  • Schenkungsverträge über Immobilien und Gesellschaftsanteile
  • Überlassung an Kinder im Wege vorweggenommener Erbfolge
  • Nießbrauchs- und Wohnungsrechtsvorbehalte
  • Rückforderungsrechte und Auflagen
  • Ausstattung und Zuwendungen unter Ehegatten
  • Anrechnung auf Pflichtteil und Ausgleichung

Welche Unterlagen werden meist benötigt?

  1. Personalausweis oder Reisepass aller Beteiligten
  2. Grundbuchauszug bei Immobilien
  3. Angaben zu Verkehrswert und früheren Zuwendungen
  4. Steuerliche Identifikationsnummern

So starten Sie den Vorgang

Übermitteln Sie Ihre Angaben über das passende Online-Formular oder nehmen Sie direkt Kontakt mit der Kanzlei auf.

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Vorgang ab – die Kanzlei teilt Ihnen dies nach Eingang Ihrer Angaben mit. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, Näheres auf der Seite Kosten.

Häufige Fragen

Warum eine Immobilie schon zu Lebzeiten übertragen?

Die schenkungsteuerlichen Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden; eine frühzeitige Übertragung kann die Steuerlast der nächsten Generation senken. Zugleich lassen sich klare Verhältnisse schaffen – etwa im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.

Kann ich in der geschenkten Immobilie wohnen bleiben?

Ja. Üblich ist der Vorbehalt eines Nießbrauchs oder Wohnungsrechts, das im Grundbuch eingetragen wird. Der Schenker bleibt dadurch abgesichert; auch Rückforderungsrechte für bestimmte Fälle können vereinbart werden.