Schlichtung
Als unabhängiger und unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes kann der Notar bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln, etwa unter Miterben, Gesellschaftern oder Nachbarn. Ziel ist eine einvernehmliche, rechtssichere Lösung, die einen Rechtsstreit vermeidet.
Typische Anliegen
- Vermittlung bei Erbauseinandersetzungen
- Streitbeilegung unter Gesellschaftern
- Vereinbarungen unter Miteigentümern und Nachbarn
- Schuldanerkenntnisse und Vergleiche
Welche Unterlagen werden meist benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass der Beteiligten
- Unterlagen zum Gegenstand der Meinungsverschiedenheit
So starten Sie den Vorgang
Übermitteln Sie Ihre Angaben über das passende Online-Formular oder nehmen Sie direkt Kontakt mit der Kanzlei auf.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Vorgang ab – die Kanzlei teilt Ihnen dies nach Eingang Ihrer Angaben mit. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, Näheres auf der Seite Kosten.
Häufige Fragen
Wann kommt eine Schlichtung durch den Notar in Betracht?
Wenn die Beteiligten eine einvernehmliche Lösung anstreben – etwa unter Miterben, Gesellschaftern, Miteigentümern oder Nachbarn. Der Notar vermittelt als unparteiischer Amtsträger und fasst das Ergebnis in eine rechtssichere, auf Wunsch vollstreckbare Urkunde.
Welche Vorteile hat die Schlichtung gegenüber einem Gerichtsverfahren?
Sie ist meist schneller, kostengünstiger und schont die persönlichen Beziehungen. Die Beteiligten behalten die Lösung selbst in der Hand, statt sie einem Urteil zu überlassen.
