Unternehmen
Viele gesellschaftsrechtliche Vorgänge bedürfen der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung: von der Gründung einer GmbH über Satzungsänderungen und Geschäftsanteilsübertragungen bis zur Anmeldung zum Handelsregister. Der Notar gestaltet die Verträge und reicht die Anmeldungen elektronisch beim Registergericht ein.
Typische Anliegen
- Gründung von GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und anderen Gesellschaften
- Satzungsänderungen und Gesellschafterbeschlüsse
- Übertragung von Geschäftsanteilen, Unternehmenskauf und -verkauf
- Anmeldungen zum Handels-, Vereins- und Partnerschaftsregister
- Geschäftsführerwechsel, Prokura, Kapitalmaßnahmen
- Umwandlungen: Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel
Welche Unterlagen werden meist benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass der Beteiligten
- Bei bestehenden Gesellschaften: Gesellschaftsvertrag und Handelsregisternummer
- Liste der Gesellschafter und Beteiligungsverhältnisse
- Angaben zu Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand
So starten Sie den Vorgang
Übermitteln Sie Ihre Angaben über das passende Online-Formular oder nehmen Sie direkt Kontakt mit der Kanzlei auf.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Vorgang ab – die Kanzlei teilt Ihnen dies nach Eingang Ihrer Angaben mit. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, Näheres auf der Seite Kosten.
Häufige Fragen
Wie läuft eine GmbH-Gründung beim Notar ab?
Der Notar entwirft Gesellschaftsvertrag und Anmeldung, beurkundet die Gründung und reicht die Anmeldung nach Einzahlung des Stammkapitals elektronisch beim Handelsregister ein. Der Beurkundungstermin lässt sich meist kurzfristig vereinbaren; die Dauer bis zur Eintragung hängt vom Registergericht ab.
Ist eine GmbH-Gründung auch online möglich?
Ja. GmbH-Gründungen und viele Registeranmeldungen können per Videokommunikation über das Online-Verfahren der Bundesnotarkammer beurkundet werden. Sie benötigen einen maschinenlesbaren Ausweis mit aktivierter Online-Funktion und ein Smartphone.
Was kostet die Gründung einer GmbH oder UG?
Die Gebühren richten sich nach dem GNotKG, im Wesentlichen nach dem Stammkapital; es gelten gesetzliche Mindestwerte. Hinzu kommen die Kosten des Registergerichts. Gerne erhalten Sie vorab eine Übersicht der voraussichtlichen Kosten.
