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Kaufingerstraße 22 · 80331 München

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Vereine

Die Eintragung eines Vereins und spätere Änderungen werden dem Vereinsregister gegenüber in notariell beglaubigter Form angemeldet. Der Notar beglaubigt die Anmeldungen, prüft die Unterlagen auf ihre Eintragungsfähigkeit und reicht sie elektronisch beim Registergericht ein.

Typische Anliegen

  • Anmeldung der Gründung eines eingetragenen Vereins (e. V.)
  • Anmeldung von Vorstandsänderungen
  • Anmeldung von Satzungsänderungen
  • Auflösung und Löschung von Vereinen

Welche Unterlagen werden meist benötigt?

  1. Satzung des Vereins (Entwurf oder geltende Fassung)
  2. Gründungs- bzw. Mitgliederversammlungsprotokoll mit den Beschlüssen
  3. Angaben zu den vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern
  4. Personalausweis oder Reisepass der anmeldenden Personen

So starten Sie den Vorgang

Übermitteln Sie Ihre Angaben über das passende Online-Formular oder nehmen Sie direkt Kontakt mit der Kanzlei auf.

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Vorgang ab – die Kanzlei teilt Ihnen dies nach Eingang Ihrer Angaben mit. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, Näheres auf der Seite Kosten.

Häufige Fragen

Wofür braucht ein Verein den Notar?

Anmeldungen zum Vereinsregister – Gründung, Vorstandswechsel, Satzungsänderungen – müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen. Der Notar beglaubigt die Unterschriften der Vorstandsmitglieder, prüft die Unterlagen auf Eintragungsfähigkeit und reicht die Anmeldung elektronisch beim Registergericht ein.

Wie viele Personen braucht die Gründung eines eingetragenen Vereins?

Für die Eintragung ins Vereinsregister sind mindestens sieben Gründungsmitglieder erforderlich. Sie beschließen die Satzung und wählen den Vorstand, der die Gründung zur Eintragung anmeldet.