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Vererben

Mit einem Testament oder Erbvertrag regeln Sie Ihre Vermögensnachfolge nach Ihren Vorstellungen. Das notarielle Testament schafft klare Verhältnisse, erspart den Erben häufig den Erbschein und wird amtlich verwahrt. Der Notar berät auch zu Pflichtteilsfragen und zur erbschaftsteuerlichen Einordnung.

Typische Anliegen

  • Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament
  • Erbverträge
  • Pflichtteilsverzicht und Erbverzicht
  • Erbscheinsanträge und Erbausschlagung
  • Erbauseinandersetzung unter Miterben
  • Vermächtnisse und Testamentsvollstreckung

Welche Unterlagen werden meist benötigt?

  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. Übersicht über Vermögen und Familienverhältnisse
  3. Vorhandene frühere Testamente oder Erbverträge
  4. Bei Erbscheinsanträgen: Sterbeurkunde und Familienstandsurkunden

So starten Sie den Vorgang

Übermitteln Sie Ihre Angaben über das passende Online-Formular oder nehmen Sie direkt Kontakt mit der Kanzlei auf.

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Vorgang ab – die Kanzlei teilt Ihnen dies nach Eingang Ihrer Angaben mit. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, Näheres auf der Seite Kosten.

Häufige Fragen

Was kostet ein Testament beim Notar?

Die Gebühr richtet sich nach dem Vermögen und ist im GNotKG bundesweit einheitlich festgelegt. Das notarielle Testament erspart den Erben häufig den in der Regel teureren Erbschein – es ist damit oft günstiger, als viele erwarten.

Brauchen meine Erben trotz Testament einen Erbschein?

Bei einem notariellen Testament genügt gegenüber Grundbuchamt und Banken meist die Vorlage der Urkunde mit dem Eröffnungsprotokoll – ein Erbschein ist dann in der Regel entbehrlich.

Wo wird das notarielle Testament aufbewahrt?

Es kommt in die besondere amtliche Verwahrung des Amtsgerichts und wird im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. So wird es im Erbfall sicher aufgefunden und eröffnet.